Zur Überwachung und Kontrolle von grenzüberschreitenden Transporte gefährlicher Abfälle veröffentlichte die Basel Convention 1989 ein weltweites Konzept zur Notifikation von Abfällen.
Auf Basis der Basel Convention wurde ein Abfallkatalog mit Listung in grüne Abfälle (diese können mit Vertrag und Anhang VII grenzüberschreitend transportiert werden) und gelbe Abfälle (diese benötigen eine Notifizierung vor dem Transport). Die Notifizierung ist ein Antrag beim nationalen Umweltministerium auf Erlaubnis zur Beförderung der Abfälle. Gefährliche (rot gelistete) Abfälle dürfen nur innerhalb Europas und mit Notifizierung transportiert werden. Die ursprüngliche Abfall- verbringungsverordnung 259/93 wurde
im Juli 2007 von der neuen Verordnung 1013/2006 abgelöst. Die Abfallverbringungsverordnung mit Listung der Abfälle in Übereinstimmung mit der Basel Convention, der OECD und der europäischen Abfallcodes können Sie unter folgendem Link downloaden:
Abfallverbringungsverordnung 1013/2006
Abfallverbringungsverordnung 1013/2006
Unsere neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Bestimmungen für grün gelistete Abfälle. Der beiliegende Anhang VII muss für die Verbringung grün gelisteter Abfälle verwendet werden.
Anhang VII gültig ab April 2013