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Juni 23, 2020

Bis zum 1. Jänner 2021 müssen neue gesetzliche Regelungen für den grenzüberschreitenden Transport von Kunststoffen geschaffen werden. Die Absicht dahinter ist, Kunststoffabfälle im Meer drastisch zu reduzieren. Allerdings gibt es dabei vor allem für Recycling-Unternehmen, die Kunststoffe aus Elektronik- und Elektroaltgeräten wiederaufbereiten, noch existenzbedrohende Unsicherheiten.

Kunststoffe haben in den letzten rund 100 Jahren unseren Planeten und unsere Gesellschaft enorm verändert. Vieles, was heute selbstverständlich ist, wäre ohne Kunststoffe undenkbar. Trotz vieler positiver Seiten der Kunststoffe, werden sie als eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit gesehen. Die Weltmeere ersticken im Kunststoffabfall, Mikroplastik findet man mittlerweile beinahe überall und die Folgen, die daraus resultieren werden, sind noch völlig unklar. Dabei müsste vieles nicht sein…

Sorgloser Umgang mit Kunststoffen

Warum kann derartig viel Kunststoff in die Umwelt (z.B. die Weltmeere) gelangen? Einfache Antwort: Weil man vielfach mit Produkten aus Kunststoff und daraus resultierenden Abfällen nicht sorgsam umgeht. Ein Beispiel dafür war der Export von Kunststoffabfällen aus Europa in andere Teile der Welt, wo das Material „verwertet“ und „wiederaufbereitet“ wurde. Vielfach zählt dabei der Profit, nicht das Wohl von Menschen und Umwelt. Ob auf der Elektronikschrottdeponie in Agbogbloshie oder in inferioren Verwertungsindustrien außerhalb Europa: Umwelt- und Sozialstandards fehlen, veraltete Verfahren werden angewendet. Wertvolle Kunststoffe werden ohne ordentliche Separationen eingeschmolzen, während unrentable Nicht-Zielkunststoffe und Abfallprodukte oft in der Umwelt verschwinden.

Ein Vorschlag zum Schutz der Weltmeere

Genau solchen Praktiken wollte die norwegische Delegation 2017 im Rahmen der Basler Konvention (int. Umweltabkommen mit 170 Mitgliedsländern, das grenzüberschreitende Transporte und möglich gefährliche Abfälle regelt) einen Riegel vorschieben, um die Weltmeere zu schützen. Der Vorschlag sollte den grenzüberschreitenden Transport von Kunststoffabfällen erschweren.

Deshalb sollen Kunststofftransporte in drei Gruppen aufgeteilt werden:

– reine Kunststoffe: Diese Fraktionen sind bereits sortiert und müssen nur noch extrudiert werden. Die Gesamtmenge kann verwertet werden. Der Transport kann „grün“ gelistet werden (wie bis jetzt alle Kunststoffabfälle), es sind keine aufwendigen Kontrollen nötig.

– gemischte Kunststoffe: Diese Fraktionen müssen noch getrennt werden, wobei ein gewisser Anteil (möglicherweise) nicht verwertbar ist. Hier ist eine Kontrolle notwendig, um sicherzustellen, dass der Verarbeiter dieser Kunststoffe alles richtig macht und keine Umweltrisiken entstehen. Die Behörden in den beteiligten Ländern müssen eingeschaltet werden. Ein Notifizierungsverfahren stellt diese Sicherstellung möglich. Das Material wird dabei aber als nicht-gefährlich eingestuft.

– verunreinigte Kunststoffabfälle: In diesen Fraktionen befinden sich nicht nur unterschiedliche Kunststoffe als Mischung, sondern auch Verunreinigungen. Diese verunreinigte Kunststoffmischungen werden dabei als gefährliche Abfälle eingestuft.

Dieser Vorschlag hat gute Absichten und ist in vielerlei Hinsicht ein wichtiger Schritt – allerdings muss man aufpassen, nicht zu stolpern! Das gilt für EU-Staaten wie Österreich vor allem im Hinblick darauf, das Recycling von Kunststoffen innerhalb der Europäischen Union nicht unnötig zu bremsen oder gar zu verunmöglichen.

Viele Fragen bleiben offen

Bis zum 1. Jänner 2021 muss der oben beschriebene Vorschlag in gültige Gesetze gegossen werden. Die EU-Kommission hat daher zur Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen einen Entwurf vorgelegt. Dieser sorgt für Sorgenfalten bei Unternehmen wie MGG Polymers, die Kunststoffe aus Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) recyceln, da viele Fragen offenbleiben und sich dadurch rechtliche Fallstricke entwickeln könnten.

EERA, der Verband der europäischen Elektronik-Recycler, sieht dies ähnlich. Dort fürchtet man, dass der vorliegende Entwurf des Rechtstexts dazu führen könnte, dass WEEE-Kunststoffe als gefährlicher Abfall deklariert werden muss. Grund dafür sind Substanzen wie bromierte Flammschutzmittel die als Additive verwendet werden, damit die Kunststoffe geforderte Eigenschaften (z.B. schwer entzündlich) aufweisen. Eine derartige Einstufung hätte zur Folge, dass viele Recycling-Unternehmen ab dem 1. Jänner des kommenden Jahres WEEE-Kunststoffe gar nicht mehr annehmen dürften, weil diese keine Genehmigungen für die Annahme gefährlicher Abfälle haben.

Zudem würde der Transport der Kunststoffe, die plötzlich zu gefährlichen Abfällen zählen würden, erheblich teurer werden. Ein weiterer Effekt wäre wohl, dass die Kosten für die Verbrennung des Abfallanteils mit den unerwünschten Substanzen, auch erheblich steigen würde.

Hemmschuh für Kunststoff-Recycling.

Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein! In Werken wie bei MGG Polymers werden enorme Summen investiert, um Kunststoffe aus Elektro- und Elektronikaltgeräten so umweltschonend wie möglich recyceln zu können. Verunreinigungen und verbotene Substanzen werden dank moderner Technologie abgesondert, aus dem Verkehr gezogen und in thermischen Prozessen (Verbrennung) umweltsicher vernichtet. Allerdings benötigen solche Anlagen große Mengen von Kunststoffen, um erfolgreich arbeiten zu können.

Wenn am nationalen Markt nicht genügend Kunststoffmengen zur Verfügung stehen oder wenn diese Anlage – sowie es bei MGG Polymers der Fall ist in einem kleinen kleinen EU Land zu Hause ist –   muss auf Transporte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zurückgegriffen werden. „Wenn solche Transporte aufgrund einer neuen Einstufung nicht mehr möglich oder unrentabel sind, würde das nur nachteilige Effekte nach sich ziehen“, ist sich MGG Polymers-Geschäftsführer Chris Slijkhuis sicher. „Es hätte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die EU-Pläne für eine Kreislaufwirtschaft. Festgelegte Recyclingziele würden unerreichbar bleiben. Es würde auf der einen Seite an aufbereiteten Recycling-Kunststoffen mangeln, während auf der anderen Seite die Kunststoffteile aus Altgeräten verbrannt werden müssten. Das kann niemand wollen.“ 

Der Lösungsvorschlag

Aus diesem Grund unterstützt Slijkhuis die EERA-Forderung für eine Y48 (EU48)-Klassifizierung von WEEE-Kunststoffabfällen. Das würde bedeuten, dass derartige Fraktionen als nicht gefährlich, jedoch notifizierungspflichtiger Abfall eingestuft würden. Dadurch wäre es für die zuständigen Behörden in jedem EU-Land möglich, die Einhaltung aller Vorschriften zu kontrollieren.

Diese Vorschläge wären auch im ursprünglichen Sinne der norwegischen Delegation der Basel-Konvention, denn das ordnungsgemäße Recycling von WEEE-Kunststoffen ist definitiv die effektivste Vermeidung von Kunststoffabfällen im Meer!