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April 13, 2021

Die neue EU-Verbringungsverordnung brachte gravierende Änderungen für den Transport von Kunststoff-Abfällen über Staatsgrenzen hinweg. Bei MGG Polymers sieht man die am Ende getroffene Lösung trotz einiger Schwächen für praktikabel an.

Am Jahresende musste es rasch gehen: Am 22. Dezember 2020 wurde die EU-Verbringungsverordnung nach bindenden Vorgaben der Basler Konvention abgeändert. Das Ziel der Änderungen: Die Kontrolle der grenzüberschreitenden Transporte von Kunststoffabfällen verstärken und deren umweltverträgliche Verwertung gewährleisten. Die neue Verordnung trat bereits 10 Tage später in Kraft. Das bedeutete für Kunststoff-Recycler wie MGG Polymers einerseits ein Durchatmen, andererseits beinahe ein Ding der Unmöglichkeit, alles fristgerecht umzusetzen.

Neuer Abfall-Code

Konkret war es für die Kunststoff-Recycling-Branche positiv, dass E-Schrott-Kunststoffe nicht plötzlich als gefährlicher Abfall geführt werden mussten. Dies hätte den Transport deutlich verteuert und womöglich sogar die Verarbeitung verunmöglicht. Obwohl dies niemand wollen konnte, war diese Möglichkeit durchaus im Raum gestanden! Der endgültige Verordnungstext sieht nun vor, dass es innerhalb der EU neben den „grün gelisteten“ Kunststoffabfällen (Code EU3011), die nicht mehr als 2 % Verunreinigungen beinhalten dürfen, und den als gefährlich geltenden Kunststoffabfällen (Code AC300) noch einen weiteren Eintrag mit dem Kürzel EU48 gibt. In diese Kategorie EU48 fallen nun auch die gemischten Kunststoffe aus Elektro-/Elektronik-Altgeräten. (Für alle, die es genau wissen wollen: Für den Import und Export dieser Fraktionen in und aus Ländern außerhalb der EU gelten im Übrigen andere Codes. Diese lauten B3011, Y48 und A3210; AC300 gilt jedoch bei Transporten von gefährlichen Kunststoffabfällen aus/in OECD-Staaten).

Notifizierung notwendig

Der Transport von EU48-Fraktionen über Ländergrenzen hinweg unterliegt dem Verfahren der vorherigen Notifizierung und Zustimmung. Dies bedeutet, dass vor Beginn der Abfallverbringung um eine schriftliche Zustimmung aller zuständigen Behörden am Versandort, in den Transitstaaten und am Bestimmungsort angesucht und diese erteilt werden muss, bevor der erste Transport geplant werden kann. Anschließend muss drei Tage vor jedem Abfalltransport eine Anmeldung bei allen Behörden erfolgen. Zudem ist eine Meldung über Versand, Ankunft und Verarbeitung an alle zuständigen Behörden verpflichtend. Diese Zustimmung ist in der Regel ein Jahr gültig. Sie kann jedoch bei Verwertungsanlagen mit Vorabzustimmung (in der EU) auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

Rasches Handeln gefragt – keine Bürokratie

Da der delegierte EU-Rechtsakt erst kurz vor Weihnachten, am 22. Dezember, beschlossen wurde, mussten die Kunststoff-Recycling-Unternehmen rasch handeln. Allerdings zeigte sich nun, dass die Bürokratie einer raschen Lösung im Weg stand und steht. „Wir haben bereits im Oktober, als sich diese Lösung abzuzeichnen begann, um die nötigen Notifizierungen angefragt“, schildert MGG Polymers-Geschäftsführer Chris Slijkhuis. „Allerdings haben uns die zuständigen Stellen damals geantwortet, dass die Regelung ja noch nicht gelte und daher keine Notifizierungen möglich sind. Natürlich war es nach der Beschlussfassung nicht mehr möglich, alle nötigen Notifizierungen bis zum 1. Jänner zu bekommen. Zum Glück haben wir schon davor die meisten unserer Lieferanten notifiziert, sodass es nicht ganz so schlimm ist.“ Ärgerlich ist es dennoch, da nach über zwei Monaten erst zwei der sechs beantragten Notifzierungen abgeschlossen waren. Nachdem man in der Müller-Guttenbrunn Gruppe in der Vergangenheit unliebsame Erfahrungen mit jahrelangen Notifzierungsverfahren gemacht hatte, hofft man nun, dass sich die noch ausständigen Verfahren nicht derartig in die Länge ziehen.

Trotz dieses unangenehmen Nebeneffekts sieht Slijkhuis in der neuen Regelung zum grenzüberschreitenden Transport von Kunststoffen einen guten Mechanismus. Vor allem angesichts der Tatsache, dass lediglich erschreckende 22 Prozent der Kunststoffe aus Elektro-/Elektronik-Altgeräten in formalen Recycling-Kanälen landen! So hofft Slijkhuis, dass die neue Verbringungsverordnung dazu beiträgt, dass diese Quote in den kommenden Jahren ansteigt und so mehr Kunststoffe aus Elektro-Altgeräten gesetzeskonform wiederverwertet werden.